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ChecklistenCheckliste Recht & Finanzen

Bei der Pflege von Angehörigen sind eine Reihe von rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten zu klären. Zum einen um sich selbst und den zu Pflegenden abzusichern und zum anderen um finazielle Unterstützungen, Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Woran Sie unbedingt denken sollten

Welche Institution bzw. Person zuständig ist

Vorausverfügungen (im beginnenden Stadium der Alzheimer- Krankheit)

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Patient selbst, besser Notar
  • Patient selbst, Hinterlegung beim Amtsgericht (Abtl. Vormundschaftsgericht) hinterlegen
  • Patient selbst, Hinterlegung am besten beim Notar

Vorsorge treffen für mögliche Schäden, die der Betroffene sich oder anderen zufügt

Haftpflichtversicherung

Fahrtauglichkeit prüfen

Arzt (+ Patient)

Schwerbehindertenausweis beantragen

Versorgungsamt

Betreuung beantragen (wenn der Betreute nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zur regeln)

Vormundschaftsgericht (Amtsgericht)

Geschäftsfähigkeit prüfen (bei Betreuten, die ihr Vermögen erheblich gefährden) und ggf. Einwilligungsvorbehalt beantragen

Vormundschaftsgericht (Amtsgericht)

Versorgungseinrichtungen prüfen und ggf. geeigneten Heimaufenthalt vorbereiten

  • Ambulante Einrichtungen
  • Teilstationäre Einrichtungen
  • Stationäre Einrichtungen

Arzt und Alzheimer Gesellschaften informieren über geeignete Einrichtungen in Ihrer Nähe.

  • Ambulante Pflegedienste (Nachbarschaftshilfe, Sozialstation, Private Pflegedienste, ehrenamtliche Helfer etc.)
  • Tagesstätten, Tagespflege, Tageskliniken
  • Pflegeheime, Kurzzeitpflege, gerontopsychiatrische Wohngruppen und Krankenhausabteilungen

Erstattung für häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel beantragen

Krankenkasse

Befreiung von Zuzahlungen beantragen

Krankenkasse

Hilfe zur Pflege beantragen

Pflegekasse (= Krankenkasse)

ggf. Sozialhilfe beantragen

Sozialamt

Rente für den Betreuten beantragen

Rentenversicherungsträger (BfA, LVA oder berufsständische Versorgungswerke), ggf. auch private Zusatzversicherungen

Befreiung von Telefongebühren beantragen

Telefongesellschaft

Steuererleichterungen für Pflegende beantragen

Finanzamt des Pflegebedürftigen und / oder des Pflegenden